Finanz- und Versicherungs-News

Hundeversicherung: Damit Gesundheit und Missgeschicke keine Kostenfalle werden

Hundeversicherung: Damit Gesundheit und Missgeschicke keine Kostenfalle werdenAls „bester Freund des Menschen“ genießt der Hund in vielen Haushalten einen hohen Stellenwert. Mit viel Auslauf und Bewegung, bestem Futter und ausreichend Streicheleinheiten sorgen Besitzer dafür, dass es den kleinen und großen Vierbeinern an nichts fehlt. Das sollte auch für Phasen und Situationen gelten, in denen es dem Hund gesundheitlich einmal nicht so gut geht oder Missgeschicke einen Schaden an Dritten verursachen.  Die (Fol...mehr ]

Den Tod zu Lebzeiten regeln

Den Tod zu Lebzeiten regelnDas gesetzliche Ster­be­geld wurde bereits vor 20 Jahren aus dem Katalog der gesetzlichen Krankenkassen gestrichen. Seitdem müssen die Kosten einer Bestattung komplett von den Angehörigen und Familien übernommen werden. Das bedeutet, dass zu der emotionalen Trauer und den formellen Aufgaben, auch noch eine finanzielle Last zu tragen ist. Auch ethische und organisatorische Entscheidungen werden den Hinterbliebenen aufgebürdet, sollten wichtige Frage...mehr ]

Folgen von Leitungswasserschäden auffangen

Folgen von Leitungswasserschäden auffangenJeden Tag werden in deutschen Haushalten knapp 3.000 Leitungswasserschäden registriert. Der Gesamtschaden summiert sich dabei pro Jahr auf über zwei Milliarden Euro. Für Eigenheimbesitzer, Mieter und auch Hausverwalter zählt der Wasserschaden damit zu einem der häufigsten und folgenschwersten Schäden am und im Gebäude. Das Tückische: Ein Leitungswasserschaden wird oft erst zu spät bemerkt. Entweder, weil die Betroffenen nicht zu Hause sind oder L...mehr ]

Musikinstrumente richtig ver­sichern

Musikinstrumente richtig versichernFast jeder fünfte Bundesbürger ist musikalisch unterwegs. Ob singend im Chor oder direkt mit einem Instrument im Orchester, einer Band oder just for fun in den eigenen vier Wänden. Nach Zahlen des Bundesmusikverbands musizieren über 14 Millionen Menschen in Deutschland in ihrer Freizeit. Am häufigsten wird dabei auf der Gitarre, dem Klavier oder dem Keyboard versucht, die richtigen Töne zu treffen.Die Anschaffungskosten für ein Instrument variier...mehr ]

Gerade junge Leute brauchen den Berufsunfähigkeitsschutz

Gerade Berufsseinsteiger haben noch wenig oder gar keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei frühzeitiger Berufsunfähigkeit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit besteht deshalb kaum Anspruch auf gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Weg zum Sozialamt oft unumgänglich. Immerhin jeder Vierte wird heutzutage vor E...mehr ]


Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.

Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Ver­sicherungs­makler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Der Ver­sicherungs­makler vertritt die Interessen des Kunden:
Der Ver­sicherungs­makler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Ver­sicherungs­makler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.


Welche Policen brauchen junge Familien?

Welche Policen brauchen junge Familien?

Wer eine Familie gründet, übernimmt Verantwortung – auch finanziell. Einige Versicherungen sind für junge Familien besonders wichtig. Dazu gehören Privathaftpflicht und Risiko­lebens­ver­si­che­rung, aber auch ein guter finanzieller Schutz bei Berufs­unfähig­keit. Die private Haft­pflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die man Dritten unabsichtlich zufügt. Und die können ins Geld gehen – wenn man beispielsweise in der Mietwohnung eine brennende Kerze vergisst und das ganze Haus abbrennt. Der Lebenspartner und die Kinder können ohne Mehrbeitrag mitversichert werden, wenn ein Partner eine Privathaftpflicht besitzt. Im Regelfall müssen Partner und Kinder ausdrücklich in die Police eingetragen werden. Deshalb umgehend beim Versicherer Mitteilung machen, sobald man mit dem Partner zusammenzieht oder Kinder kommen. Besitzen beiden Partner eigene Policen, kann eine gekündigt werden. Gerade Eltern sollten keinesfalls auf eine Privathaftpflicht verzichten, denn Kinder und Jugendliche verursachen überdurchschnittlich viele Sachschäden.

Dass ein Elternteil frühzeitig verstirbt, ist niemandem zu wün­schen, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Gerade junge Menschen haben in diesem Fall meist nur geringe Ansprüche auf gesetzliche Hinterbliebenenrente. Für junge Familien ist deshalb eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung unverzichtbar. Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um der Familie finanzielle Sicherheit zu geben, bis die Kinder voraussichtlich eigenes Einkommen erzielen. Faustregel: Eine Todesfallsumme von mindestens 200.000 Euro vereinbaren, je nach Alter und Zahl der Kinder besser mehr. Jeder Vierte wird heute vorzeitig berufsunfähig – mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung ist man auch in diesem Fall finanziell gewappnet. Weil man als junger Mensch noch nicht jahrzehntelang hohe Rentenbeiträge eingezahlt hat, reicht die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente im Invaliditätsfall meist nicht annähernd aus, um die Kosten der jungen Familie zu decken. Finanzielle Not ist oft vorprogrammiert. Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung springt immer dann ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. Faustregel: Mindestens eine Berufs­unfähig­keitsrente von 80 Prozent des letzten Monatsnettoeinkommens ver­sichern, sofern keine andere wirtschaftliche Absicherung besteht.

Wer die Kosten einer echten Berufs­unfähig­keitsversicherung scheut oder wegen schwerer Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekommt, kann auf eine private Unfall­ver­si­che­rung ausweichen. Die ist deutlich günstiger als eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu haben. Die vereinbarte Unfallrente bekommt man aber nur dann, wenn man tatsächlich wegen der Folgen eines Unfalles arbeitsunfähig wird. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keitsversicherung hat man keinen Anspruch auf Leistungen, wenn man an einer schweren körperlichen Krankheit leidet oder seinen Beruf wegen einer seelischen Erkrankung nicht mehr ausüben kann.