Gerade Berufsseinsteiger haben noch wenig oder gar keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei frühzeitiger Berufsunfähigkeit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit besteht deshalb kaum Anspruch auf gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Weg zum Sozialamt oft unumgänglich. Immerhin jeder Vierte wird heutzutage vor E... [ mehr ]
Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.
Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Versicherungsmakler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Der Versicherungsmakler vertritt die Interessen des Kunden:
Der Versicherungsmakler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Versicherungsmakler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Versicherungsunternehmen.
Wer eine Familie gründet, übernimmt Verantwortung – auch finanziell. Einige Versicherungen sind für junge Familien besonders wichtig. Dazu gehören Privathaftpflicht und Risikolebensversicherung, aber auch ein guter finanzieller Schutz bei Berufsunfähigkeit. Die private Haftpflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die man Dritten unabsichtlich zufügt. Und die können ins Geld gehen – wenn man beispielsweise in der Mietwohnung eine brennende Kerze vergisst und das ganze Haus abbrennt. Der Lebenspartner und die Kinder können ohne Mehrbeitrag mitversichert werden, wenn ein Partner eine Privathaftpflicht besitzt. Im Regelfall müssen Partner und Kinder ausdrücklich in die Police eingetragen werden. Deshalb umgehend beim Versicherer Mitteilung machen, sobald man mit dem Partner zusammenzieht oder Kinder kommen. Besitzen beiden Partner eigene Policen, kann eine gekündigt werden. Gerade Eltern sollten keinesfalls auf eine Privathaftpflicht verzichten, denn Kinder und Jugendliche verursachen überdurchschnittlich viele Sachschäden.
Dass ein Elternteil frühzeitig verstirbt, ist niemandem zu wünschen, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Gerade junge Menschen haben in diesem Fall meist nur geringe Ansprüche auf gesetzliche Hinterbliebenenrente. Für junge Familien ist deshalb eine Risikolebensversicherung unverzichtbar. Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um der Familie finanzielle Sicherheit zu geben, bis die Kinder voraussichtlich eigenes Einkommen erzielen. Faustregel: Eine Todesfallsumme von mindestens 200.000 Euro vereinbaren, je nach Alter und Zahl der Kinder besser mehr. Jeder Vierte wird heute vorzeitig berufsunfähig – mit einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung ist man auch in diesem Fall finanziell gewappnet. Weil man als junger Mensch noch nicht jahrzehntelang hohe Rentenbeiträge eingezahlt hat, reicht die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente im Invaliditätsfall meist nicht annähernd aus, um die Kosten der jungen Familie zu decken. Finanzielle Not ist oft vorprogrammiert. Die private Berufsunfähigkeitsversicherung springt immer dann ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. Faustregel: Mindestens eine Berufsunfähigkeitsrente von 80 Prozent des letzten Monatsnettoeinkommens versichern, sofern keine andere wirtschaftliche Absicherung besteht.
Wer die Kosten einer echten Berufsunfähigkeitsversicherung scheut oder wegen schwerer Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekommt, kann auf eine private Unfallversicherung ausweichen. Die ist deutlich günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu haben. Die vereinbarte Unfallrente bekommt man aber nur dann, wenn man tatsächlich wegen der Folgen eines Unfalles arbeitsunfähig wird. Im Gegensatz zur Berufsunfähigkeitsversicherung hat man keinen Anspruch auf Leistungen, wenn man an einer schweren körperlichen Krankheit leidet oder seinen Beruf wegen einer seelischen Erkrankung nicht mehr ausüben kann.