Finanz- und Versicherungs-News

Private Pflegevorsorge schafft Freiheiten und entlastet Angehörige

Private Pflegevorsorge schafft Freiheiten und entlastet AngehörigeZum 1. Januar 2025 wurde der Beitragssatz der sozialen Pflege­ver­si­che­rung um 0,2 Prozentpunkte auf 3,6 Prozent angehoben. Trotz dieser Anhebung bleibt das System stark unterfinanziert und die Eigenbeteiligungen steigen weiter. Das belastet Pflegebedürftige ebenso wie deren Angehörige. Eine private Pflegevorsorge schafft finanzielle Sicherheit und wahrt die Selbstbestimmung. Der sogenannte einrichtungseinheitliche Eigenanteil (EEE) für statio...mehr ]

Ab 1. März: Neues Versicherungs­kennzeichen wird Pflicht

Ab 1. März: Neues Versicherungs­kennzeichen wird PflichtJedes Jahr wechseln die Kenn­zeichenfarben für versicherungspflichtige Fahrzeuge wie Mopeds, E-Roller oder S-Pedelecs. Ab dem 1. März 2025 verlieren die aktuell blauen Schilder ihre Gültigkeit. Ohne das neue grüne Kenn­zeichen drohen Bußgelder und der Verlust des Versicherungsschutzes. Die grüne Plakette deckt wie gewohnt die gesetzlich vorgeschriebene Kfz-Haft­pflicht ab. Wer Diebstähle oder Unfallschäden absichern möchte, kann seinen Schutz durch ...mehr ]

Policen-Check: Sind die Verträge noch zeitgemäß?

Policen-Check: Sind die Verträge noch zeitgemäß?Zu wissen, dass man in verschiedenen Bereichen bereits eine Absicherung und Vorsorge getroffen hat, ist ein beruhigendes Gefühl. Dennoch lohnt es sich, regelmäßige ein Blick in die Policen zu werfen bzw. sie prüfen zu lassen. Zum einen kann so sichergestellt werden, dass der einst abgeschlossene Deckungsrahmen, zum Beispiel bei einer privaten Haft­pflicht, Hausrat oder auch Rechts­schutz­ver­si­che­rung – noch zur Lebens- und Vermögenssituation p...mehr ]

Alters­vorsorge: Kleine Beiträge, große Wirkung

Altersvorsorge: Kleine Beiträge, große WirkungAlters­vorsorge muss nicht teuer sein, um erfolgreich zu sein. Der wahre Faktor, der entscheidet, wie viel Vermögen entsteht, ist Zeit. Durch den Zinseszinseffekt, also Zinsen auf bereits erwirtschaftete Zinsen, können selbst kleine Beträge über viele Jahre erstaunlich anwachsen. Je früher begonnen wird, desto mehr profitiert man von diesem Effekt. Beispiel:Anne und Martin wollen vorsorgen. Anne hat nur 50 Euro pro Monat zur Verfügung, Martin hin...mehr ]

Gerade junge Leute brauchen den Berufsunfähigkeitsschutz

Gerade Berufsseinsteiger haben noch wenig oder gar keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei frühzeitiger Berufsunfähigkeit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit besteht deshalb kaum Anspruch auf gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Weg zum Sozialamt oft unumgänglich. Immerhin jeder Vierte wird heutzutage vor E...mehr ]


Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.

Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Ver­sicherungs­makler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Der Ver­sicherungs­makler vertritt die Interessen des Kunden:
Der Ver­sicherungs­makler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Ver­sicherungs­makler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.


Welche Policen brauchen junge Familien?

Welche Policen brauchen junge Familien?

Wer eine Familie gründet, übernimmt Verantwortung – auch finanziell. Einige Versicherungen sind für junge Familien besonders wichtig. Dazu gehören Privathaftpflicht und Risiko­lebens­ver­si­che­rung, aber auch ein guter finanzieller Schutz bei Berufs­unfähig­keit. Die private Haft­pflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die man Dritten unabsichtlich zufügt. Und die können ins Geld gehen – wenn man beispielsweise in der Mietwohnung eine brennende Kerze vergisst und das ganze Haus abbrennt. Der Lebenspartner und die Kinder können ohne Mehrbeitrag mitversichert werden, wenn ein Partner eine Privathaftpflicht besitzt. Im Regelfall müssen Partner und Kinder ausdrücklich in die Police eingetragen werden. Deshalb umgehend beim Versicherer Mitteilung machen, sobald man mit dem Partner zusammenzieht oder Kinder kommen. Besitzen beiden Partner eigene Policen, kann eine gekündigt werden. Gerade Eltern sollten keinesfalls auf eine Privathaftpflicht verzichten, denn Kinder und Jugendliche verursachen überdurchschnittlich viele Sachschäden.

Dass ein Elternteil frühzeitig verstirbt, ist niemandem zu wün­schen, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Gerade junge Menschen haben in diesem Fall meist nur geringe Ansprüche auf gesetzliche Hinterbliebenenrente. Für junge Familien ist deshalb eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung unverzichtbar. Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um der Familie finanzielle Sicherheit zu geben, bis die Kinder voraussichtlich eigenes Einkommen erzielen. Faustregel: Eine Todesfallsumme von mindestens 200.000 Euro vereinbaren, je nach Alter und Zahl der Kinder besser mehr. Jeder Vierte wird heute vorzeitig berufsunfähig – mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung ist man auch in diesem Fall finanziell gewappnet. Weil man als junger Mensch noch nicht jahrzehntelang hohe Rentenbeiträge eingezahlt hat, reicht die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente im Invaliditätsfall meist nicht annähernd aus, um die Kosten der jungen Familie zu decken. Finanzielle Not ist oft vorprogrammiert. Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung springt immer dann ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. Faustregel: Mindestens eine Berufs­unfähig­keitsrente von 80 Prozent des letzten Monatsnettoeinkommens ver­sichern, sofern keine andere wirtschaftliche Absicherung besteht.

Wer die Kosten einer echten Berufs­unfähig­keitsversicherung scheut oder wegen schwerer Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekommt, kann auf eine private Unfall­ver­si­che­rung ausweichen. Die ist deutlich günstiger als eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu haben. Die vereinbarte Unfallrente bekommt man aber nur dann, wenn man tatsächlich wegen der Folgen eines Unfalles arbeitsunfähig wird. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keitsversicherung hat man keinen Anspruch auf Leistungen, wenn man an einer schweren körperlichen Krankheit leidet oder seinen Beruf wegen einer seelischen Erkrankung nicht mehr ausüben kann.