Finanz- und Versicherungs-News

Rettung oder Bergung – wer zahlt den Einsatz in den Bergen?

Rettung oder Bergung – wer zahlt den Einsatz in den Bergen?Wen es in der Freizeit in die Berge zieht, der sucht die Natur – ganz abseits von Städten, Verkehr und Menschmassen. Zwangsläufig bewegen sich Wanderer, Ski- und Snowboardfans dabei in unwegsamen Gegenden, manchmal auch außerhalb der offiziellen Pfade. Dieses pure Abenteuer erschwert im Notfall jedoch die Rettung. Oft ist dann ein teurer Helikoptereinsatz notwendig, um Hilfesuchende wieder sicher ins Tal zu bringen. Dieser kostet in der DAC...mehr ]

Die eigene Zahnversorgung aufpolieren

Die eigene Zahnversorgung aufpolierenEin strahlendes Lächeln hängt maßgeblich von gesunden Zähnen ab. Auch wenn der Zahnarztbesuch nicht zu den beliebtesten Vorsorgeuntersuchungen gehört, so zählt er doch zu den wichtigsten. Mindestens einmal pro Jahr sollte der Zahnarzt prüfen, ob alles in Ordnung ist. Wer diese Prophylaxe wahr und die intensive Pflege der Zähne (tägliches Putzen, professionelle Zahnreinigung, Mundspülung etc.) ernst nimmt, hat bei den Kontrollbesuchen dann meist a...mehr ]

Räum- und Streupflichten: Wer ist betroffen?

Räum- und Streupflichten: Wer ist betroffen?Der kalendarische Winteranfang lässt noch etwas auf sich warten (21.12.), doch bis dahin sollten sich Haus- und Grundstücksbesitzer schonmal ihrer Räum- und Streupflichten bewusst werden, damit keine Haftungsfälle entstehen. Denn die winterliche Witterung bringt für sie auch immer die Pflicht mit, Gehwege und Bürgersteige so herzurichten, dass ein sicheres Begehen gewährleistet ist. Und diese Pflicht gilt nicht erst beim ersten Schneefall –...mehr ]

Mit Weihnachtsgeld, Boni & Co die Alters­vorsorge pimpen

Mit Weihnachtsgeld, Boni & Co die Altersvorsorge pimpenZum Jahresende blicken viele Menschen nochmal genauer auf die Finanzen. Das gilt für die Ausgabenseite, weil beispielsweise Weihnachtsgeschenke gekauft oder der nächste Winterurlaub bezahlt werden müssen. Es gilt aber auch für die Einnahmenseite. Denn viele Arbeitnehmer erhalten ein zusätzliches (volles oder halbes) Monatsgehalt oder speziell vereinbarte Leistungsvergütungen (Umsatz-, Vertriebsbonus) zum Jahresende. Ebenso zählen Bargeldgeschenke...mehr ]

Gerade junge Leute brauchen den Berufsunfähigkeitsschutz

Gerade Berufsseinsteiger haben noch wenig oder gar keine Beiträge ins gesetzliche Rentensystem eingezahlt. Bei frühzeitiger Berufsunfähigkeit etwa nach einem Unfall oder einer schweren Krankheit besteht deshalb kaum Anspruch auf gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente. Ohne private Berufsunfähigkeitsversicherung ist der Weg zum Sozialamt oft unumgänglich. Immerhin jeder Vierte wird heutzutage vor E...mehr ]


Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Makler, Mehrfachagent oder Versicherungsvertreter?

Der Versicherungsvertreter arbeitet nur für eine Gesellschaft:
Ein Versicherungsvertreter vertreibt Verträge für eine bestimmte Versicherungsgesellschaft. Dafür bekommt er vom Versicherer eine Provision. Der Vertreter muss dem Kunden das Versicherungsprodukt verkaufen, das sein Auftraggeber anbietet. Als Kunde können Sie also nicht zwischen verschiedenen Anbietern wählen, um den günstigsten Vertrag zu finden.

Mehrfachagent im Auftrag verschiedener Versicherer:
Ein Mehrfachagent ist ein Versicherungsvertreter, der nicht exklusiv für einen Anbieter arbeitet, sondern Produkte mehrerer Gesellschaften vertreibt. Im Gegensatz zum Ver­sicherungs­makler vertritt auch der Mehrfachagent zuerst die Interessen der jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.

Der Ver­sicherungs­makler vertritt die Interessen des Kunden:
Der Ver­sicherungs­makler ist nicht an eine bestimmte Versicherungsgesellschaft gebunden. Er vertritt die Interessen des Kunden. Der Ver­sicherungs­makler kennt den Markt genau, berät seinen Kunden bedarfsgerecht und besorgt kostengünstige Versicherungsangebote. Das kostet den Kunden kein Geld, denn der Makler bekommt seine Provision vom jeweiligen Ver­si­che­rungs­un­ter­neh­men.


Welche Policen brauchen junge Familien?

Welche Policen brauchen junge Familien?

Wer eine Familie gründet, übernimmt Verantwortung – auch finanziell. Einige Versicherungen sind für junge Familien besonders wichtig. Dazu gehören Privathaftpflicht und Risiko­lebens­ver­si­che­rung, aber auch ein guter finanzieller Schutz bei Berufs­unfähig­keit. Die private Haft­pflichtversicherung kommt für alle Schäden auf, die man Dritten unabsichtlich zufügt. Und die können ins Geld gehen – wenn man beispielsweise in der Mietwohnung eine brennende Kerze vergisst und das ganze Haus abbrennt. Der Lebenspartner und die Kinder können ohne Mehrbeitrag mitversichert werden, wenn ein Partner eine Privathaftpflicht besitzt. Im Regelfall müssen Partner und Kinder ausdrücklich in die Police eingetragen werden. Deshalb umgehend beim Versicherer Mitteilung machen, sobald man mit dem Partner zusammenzieht oder Kinder kommen. Besitzen beiden Partner eigene Policen, kann eine gekündigt werden. Gerade Eltern sollten keinesfalls auf eine Privathaftpflicht verzichten, denn Kinder und Jugendliche verursachen überdurchschnittlich viele Sachschäden.

Dass ein Elternteil frühzeitig verstirbt, ist niemandem zu wün­schen, kann aber nicht völlig ausgeschlossen werden. Gerade junge Menschen haben in diesem Fall meist nur geringe Ansprüche auf gesetzliche Hinterbliebenenrente. Für junge Familien ist deshalb eine Risiko­lebens­ver­si­che­rung unverzichtbar. Die Versicherungssumme sollte ausreichen, um der Familie finanzielle Sicherheit zu geben, bis die Kinder voraussichtlich eigenes Einkommen erzielen. Faustregel: Eine Todesfallsumme von mindestens 200.000 Euro vereinbaren, je nach Alter und Zahl der Kinder besser mehr. Jeder Vierte wird heute vorzeitig berufsunfähig – mit einer privaten Berufs­unfähig­keitsversicherung ist man auch in diesem Fall finanziell gewappnet. Weil man als junger Mensch noch nicht jahrzehntelang hohe Rentenbeiträge eingezahlt hat, reicht die gesetzliche Erwerbsunfähigkeitsrente im Invaliditätsfall meist nicht annähernd aus, um die Kosten der jungen Familie zu decken. Finanzielle Not ist oft vorprogrammiert. Die private Berufs­unfähig­keitsversicherung springt immer dann ein, wenn man aus gesundheitlichen Gründen seine Arbeit nicht mehr ausüben kann. Faustregel: Mindestens eine Berufs­unfähig­keitsrente von 80 Prozent des letzten Monatsnettoeinkommens ver­sichern, sofern keine andere wirtschaftliche Absicherung besteht.

Wer die Kosten einer echten Berufs­unfähig­keitsversicherung scheut oder wegen schwerer Vorerkrankungen keinen Versicherungsschutz bekommt, kann auf eine private Unfall­ver­si­che­rung ausweichen. Die ist deutlich günstiger als eine Berufs­unfähig­keitsversicherung zu haben. Die vereinbarte Unfallrente bekommt man aber nur dann, wenn man tatsächlich wegen der Folgen eines Unfalles arbeitsunfähig wird. Im Gegensatz zur Berufs­unfähig­keitsversicherung hat man keinen Anspruch auf Leistungen, wenn man an einer schweren körperlichen Krankheit leidet oder seinen Beruf wegen einer seelischen Erkrankung nicht mehr ausüben kann.